Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 7.000 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 21.000 €, plus 4.200 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 3.989,48 € mit einem und 7.026,96 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 25.200 € | 25.200 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 952,00 € | 952,00 € |
| Anwaltskosten | 3.037,48 € | 6.074,96 € |
| Gesamt | 3.989,48 € | 7.026,96 € |
| Antragsteller zahlt | 3.513,48 € | 3.513,48 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 476,00 € | 3.513,48 € |
Gerichtskosten werden halbiert: 476,00 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 1.994,74 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 3.513,48 €.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 2.100 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 21.000 € | 3.428,00 € |
| Zwei Anrechte | 25.200 € | 3.989,48 € |
| Vier Anrechte | 29.400 € | 3.989,48 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 29.400 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 31.200 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 45.200 € | 9.397,76 € | 4.698,88 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 55.400 € | 12.885,40 € | 6.442,70 € |
Hilft der Staat mit den Kosten?
Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 3.500 € netto, Erwerbstätigkeit, 1.050 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 1.509,00 €, also voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.513,48 € höchstens vier Monatsraten zu 1.209 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Zahlt die Versicherung mit?
Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 6.500 € führt zu 3.652,63 €, 7.500 € zu 3.989,48 €, jeweils mit einem Anwalt.
Vor dem Antrag
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
- Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
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Häufige Fragen
Werden Anwaltskosten bei 7.000 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 25.200 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 3.037,48 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 7.000 € Nettoeinkommen?
21.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 4.200 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 25.200 €.
Was kostet eine Scheidung bei 7.000 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.989,48 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 952,00 € auf das Gericht und 3.037,48 € auf den Anwalt.
